AStA watch – Bonn

26.10.2009

Studiengebühren im Abschlusssemester: Immer noch keine Regelung

von autor in Allgemeines

von Till Rütten

Anfang des Jahres wandten sich vermehrt Studierende mit der Beschwerde an den AStA, dass sie die vollen 500 Euro Studiengebühren für das Abschlusssemester zahlen müssen, selbst wenn die letzten Prüfungen bereits zu Anfang des Semesters abgelegt werden. Das HoPo-Referat des Juso/Lust/Linke-AStA nahm sich dem Problem an, führte Gespräche mit der Uni-Verwaltung, stellte Recherchen über eine mögliche Regelung (wie an anderen Unis) an und stellte einen Sammelantrag an das „Prüfgremium für die Qualität der Lehre und Prüfungsorganisation“. Obwohl das Prüfgremium eigens für solche Fälle geschaffen wurde und zur Hälfte aus Studierenden (aus den Fachschaften) besteht, entschied es jedoch, hierfür nicht zuständig zu sein und leitete die Anträge an die Dekanate weiter.

Der nächste Schritt wären Verhandlungen mit dem Rektorat und der Uni-Verwaltung gewesen, die jedoch noch durch den SP-Wahlsieg des RCDS vereitelt wurden. Die Verhandlungen hätte nun der neue RCDS/ULF-AStA führen müssen, den Till Rütten über die Problemlage informierte und entsprechende Unterlagen zukommen ließ. So versprach Robert Reiche von der ULF, sich der Sache anzunehmen und mit dem AStA eine Lösung zu finden. Seitdem ist über ein halbes Jahr vergangen, die StudentInnen warten weiterhin vergebens auf eine Regelung oder gar auf eine Antwort zu ihren Anträgen, die seitdem bei den Dekanaten liegen. Die einzige Reaktion des RCDS/ULF-AStA war bis heute ein Artikel von Mareike Glöß (ULF, Studienbeitragsberaterin) in der Basta vom 30.06.2009, in dem sie lediglich die bekannte Sachlage erneut beschrieb, aber sich scheinbar noch nicht einmal über den bisherigen Verlauf in der Frage informiert hat, denn ihrer Ansicht wäre das „Prüfgremium“ für die Fälle zuständig und lediglich aufgrund des Arbeitsaufwandes überfordert. Scheinbar hat sich die mittlerweile zurückgetretene „Studienbeitragsberaterin“ des AStA noch nicht einmal die Mühe gemacht, sich über die lange zuvor gefällte Entscheidung des Prüfgremiums (keine Zuständigkeit!) zu informieren, und das, obwohl in diesem Gremium ihre Kollegen von der ULF (Robert Reiche) sitzen.

Besonders erschreckend daran ist, dass neben diesem Artikel bis heute auch zum Thema Studiengebühren insgesamt auf der Webseite sonst nichts zu finden ist. Die Behauptung Die Studienbeitragsberatung des AStA will sich noch stärker dafür einsetzen, dass eine sinnvolle zentrale Regelung für die Rückerstattung gefunden wird“ bleibt bis heute leider ein leeres Versprechen, denn der AStA hat sich im gesamten Jahr nicht einmal die Mühe gemacht, die betroffenen Studierenden über den Stand der Dinge zu informieren, so dass sich die Frage stellt, ob der AStA bis heute überhaupt etwas zur Beseitigung einer der vielen Ungerechtigkeiten bei der Studiengebührenerhebung unternommen hat.

Dabei beweisen andere Universitäten, bei denen der AStA sich für zahlreiche Ausnahmeregelungen eingesetzt hat, dass sinnvolle Lösungen möglich sind. Kaum eine andere Universität in NRW besitzt bei der Gebührenerhebung so wenige Ausnahmeregelungen etwa für Studierende mit Kind, soziale Härtefälle, Engagement in Gremien oder eben das Abschlusssemester wie die Universität Bonn. Unter einem RCDS/ULF-AStA wird das wohl leider so bleiben…


2 Kommentare zu 'Studiengebühren im Abschlusssemester: Immer noch keine Regelung'

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