Sechs Monate verpennt
von Karsten Penon
Gelegentlich macht der AStA ja selbst auf seine Versäumnisse aufmerksam. Im Rechenschaftsbericht des Finanzreferenten steht:
„In Kürze wird auch ein Nachtragshaushalt folgen zu deren Aufstellung wir verpflichtet sind und der die Schätzungen die noch am Anfang des Jahres getätigt wurden konkretisiert.“ (Grammatik- und Zeichensetzungsfehler aus dem Original übernommen)
Besteht eine solche Pflicht? Darüber haben wir als Opposition noch gar nicht nachgedacht. Aber der Finanzreferent hat Recht. Laut Haushalts- und Wirtschaftsführungsverordnung (§ 6) hat der AStA „unverzüglich“ einen Nachtragshaushalt zu erstellen, wenn der Überschuss des letzten Haushaltsjahres mehr als 2 % von den Gesamteinnahmen abweicht. Dass dies vorliegt, wissen wir, seitdem es die Haushaltsrechnung gibt, also seit Juli.
Also: Der Finanzreferent erkennt die Pflicht selbst, die Voraussetzungen liegen seit Juli vor.
Dennoch gibt es seit sechs Monaten keinen Ansatz, dieser Pflicht auch tatsächlich nachzukommen.
Dabei hatte der AStA schon im August geschrieben:
„Obwohl der AStA schon mit einem Überschuss gerechnet hatte, stehen nun knapp 35.000 Euro an zusätzlichen, nicht verplanten Mitteln für das aktuell laufende Haushaltsjahr bereit. Einen Teil davon plant der AStA bereits den studentischen Initiativen und Kulturgruppen bereitzustellen. Auch eine weitere Beitragssenkung ist im Gespräch.“
Fünf Monate später ist der AStA noch keinen Schritt weiter gekommen, als nur zu „planen“.
Wir hoffen, dass die Initiativen, Kulturgruppen und Beitragszahler sich nicht weiter mit Ankündigungen abspeisen lassen.